Modellhaftpflichtversicherung
Im Bereich Modellflug benötigt jedes
Flugmodell eine Halter-Haftpflicht-Versicherung für
Flugmodelle. Dies ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben
– und auch darin begründet, dass Flugmodelle
Luftfahrzeuge im Sinne der Luftrechtlichen Bestimmungen sind.
Es muss also für jedes Flugmodell –
unabhängig von Gewicht und Antrieb – ein solcher
Versicherungsschutz abgeschlossen werden. Das gilt hier sowohl
für „den kleinen Uhu“ als auch
für ferngesteuerte Leichtflugmodelle mit einem Gewicht von
wenigen 100g oder sogar noch weniger.
Die genaue Grenze zwischen versicherungspflichtigem Flugmodell und
Spielzeug, hat der Gesetzgeber aber nicht aufgezeichnet. Gleichwohl
wird man davon ausgehen können, dass eine
„Plastiknachbildung“ eines Flugzeugs, das mit einer
„Gummiflitsche“ durch die Luft geschossen wird kein
Flugmodell in diesem Sinne ist, sondern ein Spielzeug, das nicht der
Versicherungspflicht unterliegt.
Um unseren Kunden eine lange Suche zu ersparen,
erlauben wir uns an dieser Stelle zwei
Versicherungsmöglichkeiten zu empfehlen:
Link zu den
Leistungen es DMFV

Modellhaftpflichtversicherungsantrag
der Deutschen Modellsport Organisation
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