Modellflughaftpflicht
Im Bereich Modellflug benötigt jedes Flugmodell eine Halter-Haftpflicht-Versicherung für Flugmodelle. Dies ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben – und auch darin begründet, dass Flugmodelle Luftfahrzeuge im Sinne der Luftrechtlichen Bestimmungen sind.
Es muss also für jedes Flugmodell – unabhängig von Gewicht und Antrieb – ein solcher Versicherungsschutz abgeschlossen werden. Das gilt hier sowohl für „den kleinen Uhu“ als auch für ferngesteuerte Leichtflugmodelle mit einem Gewicht von wenigen 100g oder sogar noch weniger.
Die genaue Grenze zwischen versicherungspflichtigem Flugmodell und Spielzeug, hat der Gesetzgeber aber nicht aufgezeichnet. Gleichwohl wird man davon ausgehen können, dass eine „Plastiknachbildung“ eines Flugzeugs, das mit einer „Gummiflitsche“ durch die Luft geschossen wird kein Flugmodell in diesem Sinne ist, sondern ein Spielzeug, das nicht der Versicherungspflicht unterliegt.
Um unseren Kunden eine lange Suche zu ersparen, erlauben wir uns an dieser Stelle zwei Versicherungsmöglichkeiten zu empfehlen:
Link zu den Leistungen es DMFV
Modellhaftpflichtversicherungsantrag der Deutschen Modellsport Organisation




